Autoruf Matthias Baden wünscht Ihnen Frohe Weihnachten und ein gesundes Neues Jahr an den Feiertagen haben wir geschlossen
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Unternehmensinformationen 
 

Was ist ein Mietwagen?


Was macht einen Mietwagen für den Fahrgast interessant? Der Unterschied liegt im Detail: Ein Taxi hat innerhalb seines Pflichtfahrgebietes gesetzlich vorgeschriebene Tarife.

Für Mietwagen gibt es keine gesetzliche Tarifpflicht, deshalb können wir günstigere Preise anbieten. Im Gegensatz zum Taxi, wo im Taxameter verkehrsbedingte Wartezeit als Tarif programmiert ist, rechnet der Mietwagen nach Wegstreckenzähler ab. Dass wir zusammen mit unseren Fahrgästen an der Ampel auf "grün" oder im Stau warten, lassen wir uns nicht bezahlen. Sie bezahlen also wirklich nur die Strecke, nicht die Zeit. 

Ein weiterer Unterschied zwischen Taxen und Mietwagen ist der, dass es für Mietwagen keine Taxistände gibt, an denen wir uns bereithalten können. Unsere Fahraufträge dürfen wir nur über die Zentrale entgegennehmem.
 

Interressant für Fahrgäste ,die eine Quitung oder Rechnung benötigen :


Mietwagen rechnen immer mit 19% ges. Mwst. 

 

Krankenfahrten

 

Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung, zum Beispiel Dialysefahrten oder Fahrten zur Strahlentherapie sind noch möglich. Voraussetzung ist zum einen die medizinische Notwendigkeit. Diese bescheinigt der Arzt mit dem Ausstellen der "Verordnung einer Krankenbeförderung mit Taxi/Mietwagen", zum anderen die vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse. Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, zahlen Sie nur den gesetzlichen Eigenanteil (10 % der Fahrtkosten, mindestens 5,00 EUR, höchstens 10,00 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten für die Fahrt). Genehmigt werden nur Fahrten zur nächsten Behandlungsmöglichkeit.

Wenn Sie nun die Quittungen sammeln, besteht die Möglichkeit, im Laufe eines Jahres von den Zuzahlungen befreit zu werden, wenn Sie 2 % Ihres Jahresbruttoeinkommens an gesetzlichen Zuzahlungen geleistet haben, bei chronisch Kranken zur Zeit 1 %. Wenn Sie die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegen haben (Ausfertigung für das Transportunternehmen) und der Arzt Ihnen die Verordnung zur Krankenbeförderung ausgestellt hat, geben Sie die Unterlagen einfach dem Fahrer. Wir rechnen dann direkt mit der Krankenkasse ab. Jeder Patient sollte die Einzelheiten im Vorfeld mit seiner Krankenkasse besprechen, da diese im Einzelfall entscheidet. Speziell bei Serienbehandlungen gibt es verschiedene Verfahrensweisen. Angaben sind ohne Gewähr.

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